In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG werden Aufwendungen für Kosten grundsätzlich nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Eine Ausnahme gilt bei Versicherungsfällen in den USA, auf US-Territorien oder in Kanada – hier zählen die Kosten als Leistung mit.
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Abweichend davon werden unsere Aufwendungen für Kosten in folgenden Fällen als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet:
- bei einem in den USA oder auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) eintretenden Versicherungsfall,
- bei einem in Kanada eintretenden Versicherungsfall,
- bei einem dort geltend gemachten Anspruch.
(siehe auch Auslandsschäden 6.14)
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich schmälern die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall entstehen, nicht Ihre Versicherungssumme – diese bleibt also in voller Höhe für den eigentlichen Schaden erhalten. Anders verhält es sich jedoch bei Versicherungsfällen oder Ansprüchen in den USA, auf US-Territorien oder in Kanada: Dort werden diese Kosten als Leistung mitgezählt und mindern somit die verfügbare Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Werden Kosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Die Aufwendungen für Kosten werden grundsätzlich nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Wann gilt eine Ausnahme von dieser Regel?
Bei einem in den USA, auf USA-Territorien oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch werden die Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet.
Was sind USA-Territorien?
Damit sind Gebiete gemeint, die der US-Judikation unterliegen.
Wo finde ich weitere Informationen zu Auslandsschäden?
Weitere Hinweise finden Sie unter Auslandsschäden 6.14.