Wenn in der ARAG Privathaftpflichtversicherung die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall höher sind als die vereinbarte Versicherungssumme, übernimmt die ARAG die Prozesskosten anteilig – im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche.
Übernahme der Prozesskosten bei nicht ausreichender Versicherungssumme:
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Was bedeutet das konkret?
Reicht die vereinbarte Versicherungssumme nicht aus, um alle berechtigten Haftpflichtansprüche vollständig abzudecken, werden die anfallenden Prozesskosten nicht komplett übernommen. Stattdessen erfolgt die Beteiligung anteilig: Das Verhältnis zwischen der Versicherungssumme und der Gesamthöhe der Ansprüche bestimmt, welcher Anteil der Prozesskosten getragen wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme übersteigen?
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, werden die Prozesskosten anteilig getragen – im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Wie werden die Prozesskosten in diesem Fall aufgeteilt?
Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der begründeten Haftpflichtansprüche.
Gilt diese Regelung nur für begründete Haftpflichtansprüche?
Ja, die Regelung bezieht sich auf die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall.
Dokumentversion: 2021.11