Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG deckt die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts für Schäden durch Umwelteinwirkung ab – etwa durch Stoffe, Gase, Strahlen oder Erschütterungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Allgemeine Umweltrisiken:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch folgende Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässern) ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Besondere Umweltrisiken (Abschnitt B2).
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie unbeabsichtigt einen Schaden, der über Umwelteinwirkungen wie Stoffe, Gase, Strahlen oder Erschütterungen entsteht und sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreitet, greift der Schutz der Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. Für Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gelten die gesonderten Regelungen zu den Besonderen Umweltrisiken.
Häufige Fragen
Was ist bei Allgemeinen Umweltrisiken versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Wann liegt ein Schaden durch Umwelteinwirkung vor?
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässern) ausgebreitet haben.
Wo finde ich Regelungen zu Gewässerschäden?
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz finden Sie die Regelungen unter Besondere Umweltrisiken (Abschnitt B2).