Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG deckt die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer ab. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden, die durch häusliche Abwässer verursacht werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Abwässer ein Schaden entsteht, für den Sie gesetzlich haftbar gemacht werden, greift der Versicherungsschutz. Bei Sachschäden ist der Schutz jedoch auf Schäden durch häusliche Abwässer beschränkt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Abwässer?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Auf welche Art von Haftpflicht bezieht sich der Schutz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer.
Dokumentversion: 2021.11