In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gibt es klare Ausnahmen bei Mietsachschäden: Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, Glasbruch oder an bestimmten Anlagen und Geräten sind nicht abgedeckt. Auch beim „Premium“-Schutz gelten Grenzen etwa für den Verlust von Schlüsseln, Wertsachen oder Fahrrädern.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen der oben genannten Mietsachschäden (1 bis 3):
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an fest eingebauten Elektro- und Gasgeräten,
- Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen.
Soweit im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ das Abhandenkommen gemäß 3 versichert ist, erstreckt sich dieser Schutz jedoch nicht auf:
- Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit nicht gemäß 1.18 versichert,
- Schäden durch den Verlust von Schmuck, Wertsachen und Geld sowie
- Schäden durch den Verlust von Fahrrädern.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Mietsachschaden ist über die Privathaftpflicht abgedeckt. Bestimmte Schadenarten – etwa durch normalen Verschleiß, an Glas, an fest verbauter Technik oder an Fahrzeugen – bleiben ausgenommen. Auch der erweiterte „Premium“-Schutz für abhandengekommene Sachen greift nicht bei allen verlorenen Gegenständen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden durch Abnutzung versichert?
Nein. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sind nicht versichert.
Übernimmt die Privathaftpflicht Glasschäden an der Mietsache?
Glasschäden sind nicht versichert, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können.
Welche Anlagen und Geräte sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an fest eingebauten Elektro- und Gasgeräten. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen.
Ist der Verlust von Fahrrädern oder Wertsachen im „Premium“-Schutz abgedeckt?
Nein. Auch beim ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ erstreckt sich der Schutz für das Abhandenkommen nicht auf Schäden durch den Verlust von Fahrrädern sowie von Schmuck, Wertsachen und Geld. Der Verlust von Schlüsseln ist nur versichert, soweit dies gemäß 1.18 gilt.