In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden versichert, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Erfahren Sie hier, welche Ansprüche geschützt sind und welche zahlreichen Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
15.1 Versicherte Vermögensschäden:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
15.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (zum Beispiel Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der jemandem entsteht, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG übernimmt die gesetzliche Haftpflicht für solche reinen Vermögensschäden. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Situationen – etwa aus beruflichen, gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie aus bewussten Pflichtverletzungen –, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für solche Schäden.
Sind Vermögensschäden aus beruflicher oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Schutz, wenn Geld oder Wertpapiere abhandenkommen?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch zum Beispiel von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden aus wirtschaftlichen Geschäften abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung sind ausgeschlossen.
Sind Schäden aus bewusster Pflichtverletzung versichert?
Nein. Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.