In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG entfällt der Versicherungsschutz bei Risikobegrenzungen oder Ausschlüssen für alle – und zwar unabhängig davon, in welcher Person die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das gilt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen.
Für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse gilt Folgendes:
Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer oder einer mitversicherten Person vorliegen, entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Grund für eine Risikobegrenzung oder einen Ausschluss vorliegt, wirkt sich das auf den gesamten Vertrag aus. Es spielt dabei keine Rolle, bei wem dieser Grund vorliegt: Der Schutz entfällt dann für Sie ebenso wie für alle mitversicherten Personen.
Häufige Fragen
Für wen entfällt der Versicherungsschutz bei einem Ausschluss?
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für Sie als auch für die mitversicherten Personen.
Spielt es eine Rolle, bei wem die Voraussetzungen vorliegen?
Nein. Es ist unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in Ihrer oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Was passiert, wenn nur bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund besteht?
Auch dann entfällt der Versicherungsschutz für Sie und für alle mitversicherten Personen.