In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist der Versicherer bevollmächtigt, in Ihrem Namen alle zur Schadenabwicklung oder zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und im Streitfall den Prozess auf eigene Kosten zu führen.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für die Abgabe von Erklärungen in Ihrem Namen:
- Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
- Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
- Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf für Sie handeln, wenn ein Schaden abgewickelt oder ein Schadensersatzanspruch abgewehrt werden muss. Dazu gehört auch, dass er einen möglichen Rechtsstreit in Ihrem Namen übernimmt und die Kosten dieses Prozesses trägt. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer gibt bei einem Schaden Erklärungen in meinem Namen ab?
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Was passiert bei einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen mich?
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen.
Wer trägt die Kosten des Rechtsstreits?
Der Versicherer führt den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf seine Kosten.
Dokumentversion: 2021.11