Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG bietet Schutz bei Mietsachschäden – das sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen sowie alle daraus entstehenden Vermögensschäden. Was genau darunter fällt, erfahren Sie hier.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt für Mietsachschäden:
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie etwas mieten, das einer anderen Person gehört, und dabei ein Schaden an dieser gemieteten Sache entsteht, spricht man von einem Mietsachschaden. Dazu zählen auch die Vermögensschäden, die sich aus einem solchen Schaden ergeben. Diese sind über die Privathaftpflichtversicherung der ARAG erfasst.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Gehören auch Vermögensschäden zu den Mietsachschäden?
Ja. Zu den Mietsachschäden zählen alle Vermögensschäden, die sich aus einem Schaden an der gemieteten Sache ergeben.
Auf welche Sachen beziehen sich Mietsachschäden?
Sie beziehen sich auf fremde Sachen, die von Ihnen gemietet wurden.