Die ARAG Privathaftpflichtversicherung übernimmt in den Schutzstufen „Komfort" und „Premium" Schadensersatzansprüche für Mietsachschäden an vorübergehend genutzten, gemieteten, geleasten oder fremden beweglichen Sachen – im „Premium"-Schutz ist sogar das Abhandenkommen solcher Sachen mitversichert.
Versichert sind im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort" und „Premium":
- Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten, gemieteten, geleasten, fremden beweglichen Sachen.
Höchstersatzleistung:
- Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort" auf 100.000 Euro begrenzt.
- Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium" ist darüber hinaus auch das Abhandenkommen dieser Sachen bis 20.000 Euro mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine bewegliche Sache, die Ihnen nicht gehört, vorübergehend nutzen – ob gemietet, geleast oder auch kostenfrei überlassen – und dabei ein Schaden entsteht, springt die Privathaftpflicht in den Stufen „Komfort" und „Premium" ein. Beim „Premium"-Schutz ist zusätzlich abgedeckt, wenn eine solche fremde Sache verloren geht.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind bei Mietsachschäden versichert?
Versichert sind vorübergehend (auch kostenfrei) genutzte, gemietete, geleaste, fremde bewegliche Sachen.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung im Schutz „Komfort"?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort" ist die Höchstersatzleistung auf 100.000 Euro begrenzt.
Ist das Abhandenkommen von Sachen mitversichert?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium" ist auch das Abhandenkommen dieser Sachen bis 20.000 Euro mitversichert.
Gilt der Schutz auch für kostenfrei genutzte Sachen?
Ja, versichert sind auch vorübergehend kostenfrei genutzte fremde bewegliche Sachen.
Dokumentversion: 2021.11