Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG umfasst die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Erfasst sind unter anderem Datenveränderungen durch Computerviren, sofern die Daten nach dem Stand der Technik gesichert wurden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computerviren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Ihre Pflichten:
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie elektronische Daten austauschen, übermitteln oder bereitstellen – etwa über das Internet, per E-Mail oder auf einem Datenträger – und dabei bei anderen ein Schaden entsteht, kann dieser über die Privathaftpflicht abgesichert sein. Dazu zählen zum Beispiel Datenveränderungen durch Viren oder Schadprogramme sowie daraus folgende Personen- und Sachschäden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Daten mit zeitgemäßen Schutzmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall gesichert haben.
Häufige Fragen
Welche Datenschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger. Dazu zählen unter anderem die Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Computerviren und/oder andere Schadprogramme sowie die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Sind weitere Datenveränderungen mitversichert?
Versichert sind sich aus der Datenveränderung ergebende Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weitere Datenveränderungen. Mitversichert sind zudem die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten.
Welche Pflichten habe ich als Versicherter?
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Was passiert, wenn ich diese Pflicht verletze?
Verletzen Sie diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).