Die ARAG erstattet in ihrer Privathaftpflichtversicherung im Schutz „Premium“ auch Schäden an Ihren eigenen Sachen, die durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder verursacht wurden – bis zu einer Höchstleistung von 1.000 Euro als Neuwertersatz. Erfahren Sie, welche Bedingungen dabei gelten.
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch der Schaden an Ihren eigenen Sachen, der durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder verursacht worden ist.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Versicherungsschutz gilt nicht, soweit Sie von einem anderen Versicherer Ersatz für den Schaden erlangen können.
- Wir leisten Ihnen dafür gemäß 22 Neuwertersatz.
- Unsere Höchstleistung beträgt 1.000 Euro.
Ein Eigenverschulden, das über eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung hinausgeht, müssen wir auf Ihren Anspruch anrechnen.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Enkelkinder, die aufgrund ihres Alters noch nicht schuldfähig (deliktunfähig) sind, etwas kaputtmachen, das Ihnen selbst gehört, springt der Premium-Schutz der ARAG Privathaftpflicht ein. Ersetzt wird der Schaden zum Neuwert, jedoch nur bis zu einer festgelegten Obergrenze. Können Sie den Schaden bereits über eine andere Versicherung geltend machen, geht diese vor. Trifft Sie selbst ein Verschulden, das über eine Aufsichtspflichtverletzung hinausgeht, wird dies bei der Leistung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Sind Schäden an meinen eigenen Sachen durch meine Enkelkinder versichert?
Ja. Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ ist auch der Schaden an Ihren eigenen Sachen versichert, der durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder verursacht worden ist.
Wie hoch ist die Höchstleistung?
Die Höchstleistung beträgt 1.000 Euro. Die Erstattung erfolgt gemäß 22 als Neuwertersatz.
Was gilt, wenn ich von einem anderen Versicherer Ersatz erhalten kann?
Der Versicherungsschutz gilt nicht, soweit Sie von einem anderen Versicherer Ersatz für den Schaden erlangen können.
Wird ein eigenes Verschulden berücksichtigt?
Ja. Ein Eigenverschulden, das über eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung hinausgeht, wird auf Ihren Anspruch angerechnet.