In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind bestimmte Sachschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Schäden durch Senkungen von Grundstücken, Erdrutschungen sowie Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche konkret nicht abgedeckt sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu Sachschäden, die auf das Absacken von Grundstücken, auf Erdrutschungen oder auf Überschwemmungen von Gewässern zurückgehen, greift der Versicherungsschutz nicht. Das gilt auch für Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Senkungen oder Erdrutschungen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden durch Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Überschwemmungen?
Ja. Ansprüche wegen Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind ebenfalls ausgeschlossen.
Sind auch Vermögensschäden vom Ausschluss betroffen?
Ja. Neben den Sachschäden sind auch alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden ausgeschlossen.
Für welche Versicherung gilt dieser Ausschluss?
Der Ausschluss gilt in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.