In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson versichert – jedoch nicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufs, Dienstes oder Amtes, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als
- Privatperson und
- nicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufs, Dienstes oder Amtes, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für Situationen, in denen Sie als Privatperson im Alltag gesetzlich haftbar gemacht werden. Gefahren, die sich aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt ergeben, sind grundsätzlich nicht abgedeckt – es sei denn, dazu wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Häufige Fragen
Was ist in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG versichert?
Versichert ist im Umfang der Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Sind Gefahren aus Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt mitversichert?
Nein, die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufs, Dienstes oder Amtes ist nicht versichert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Kann vom Grundsatz abgewichen werden?
Ja, ein abweichender Versicherungsschutz ist möglich, sofern etwas anderes vereinbart wurde.
In welchem Umfang gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen für die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.