In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG dürfen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag:
- Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
- Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie die Person, die die Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag geltend machen darf. Die Pflichten (Obliegenheiten), die der Vertrag mit sich bringt, gelten dagegen nicht nur für Sie, sondern auch für alle über den Vertrag mitversicherten Personen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dürfen mitversicherte Personen ebenfalls die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Nein, die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dürfen ausschließlich Sie als Versicherungsnehmer ausüben.