In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist die gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand sowie als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen abgesichert – etwa aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige.
Für Familie und Haushalt gilt in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG folgendes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- als Familien- und Haushaltsvorstand (zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige)
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift für Sie in Ihrer Rolle als Familien- und Haushaltsvorstand, beispielsweise wenn es um die Aufsicht über Minderjährige geht. Ebenso ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Personen abgesichert, die in Ihrem Haushalt tätig sind. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die konkreten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wer ist als Familien- und Haushaltsvorstand versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand, zum Beispiel aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige.
Sind im Haushalt tätige Personen mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Ist die Aufsichtspflicht über Minderjährige abgedeckt?
Ja, die Aufsichtspflicht über Minderjährige wird ausdrücklich als Beispiel für die versicherte gesetzliche Haftpflicht als Familien- und Haushaltsvorstand genannt.
Um welche Art der Haftpflicht geht es?
Es geht um die gesetzliche Haftpflicht im Bereich Familie und Haushalt in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.