Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG schützt bei Mietsachschäden an privat gemieteten Wohnräumen und sonstigen privat genutzten Räumen in Gebäuden – einschließlich Schäden durch Schimmelbildung. Erfahren Sie, welche Schadensersatzansprüche hier abgedeckt sind.
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an folgenden Räumlichkeiten:
- Wohnräume
- sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden
Versichert sind auch Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie in gemieteten privaten Räumen einen Schaden verursachen, für den Sie gesetzlich haften, kann die Privathaftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche übernehmen. Das gilt für Wohnräume und andere privat genutzte Räume in Gebäuden. Auch Schäden, die durch Schimmelbildung entstehen, sind eingeschlossen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Welche Mietsachschäden sind versichert?
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Sind Schäden durch Schimmelbildung mitversichert?
Ja, versichert sind auch Schäden infolge von Schimmelbildung.
Gilt der Schutz auch für gewerblich gemietete Räume?
Versichert sind ausschließlich Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Auf welcher Grundlage besteht der Versicherungsschutz?
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden.
Dokumentversion: 2021.11