In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG besteht für bestimmte IT- und technische Tätigkeiten kein Versicherungsschutz. Dazu zählen unter anderem Softwareerstellung, IT-Beratung, Netzwerkplanung, das Bereithalten fremder Inhalte sowie der Betrieb von Datenbanken.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- Softwareerstellung, -handel, -implementierung, -pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access Providing, Host Providing, Full Service Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht alles ab: Für eine Reihe von IT-nahen und technischen Tätigkeiten greift der Versicherungsschutz nicht. Wer beispielsweise Software erstellt oder pflegt, IT-Beratung anbietet, Netzwerke plant und betreut, fremde Inhalte im Internet bereitstellt oder Datenbanken betreibt, kann für daraus entstehende Ansprüche nicht über diese Versicherung geschützt werden. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche aus der Softwareerstellung mitversichert?
Nein. Für Ansprüche aus Softwareerstellung, -handel, -implementierung und -pflege besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz für IT-Beratung und Schulungen?
Nein. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung und -Schulung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist der Betrieb von Datenbanken abgedeckt?
Nein. Für Ansprüche aus dem Betrieb von Datenbanken besteht kein Versicherungsschutz.
Wie sieht es bei der Bereithaltung fremder Inhalte aus?
Die Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access Providing, Host Providing oder Full Service Providing, ist nicht versichert.
Sind Netzwerkplanung und -betrieb mitversichert?
Nein. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung und -pflege sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.