Bei der Privathaftpflichtversicherung der ARAG hängt die Höchstersatzleistung für Schäden durch die Übertragung elektronischer Daten vom gewählten Schutz ab und beträgt je nach Tarif bis zu 5.000.000 Euro – mit einer besonderen Begrenzung für Versicherungsfälle in den USA und Kanada.
Höchstersatzleistung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten (je Versicherungsfall und -jahr):
- ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis": 1.000.000 Euro;
- ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort" und „Premium": 5.000.000 Euro.
Abweichend davon ist bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag die Privathaftpflichtversicherung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten aufkommt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, richtet sich nach dem gewählten Schutz. Für Fälle in den USA, auf USA-Territorien oder in Kanada gilt eine gesonderte, niedrigere Grenze.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung im Schutz „Basis"?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis" beträgt die Höchstersatzleistung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr.
Welche Summe gilt in den Schutzvarianten „Komfort" und „Premium"?
In den ARAG Privathaftpflicht-Schutz-Varianten „Komfort" und „Premium" beträgt die Höchstersatzleistung 5.000.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr.
Welche Grenze gilt für Schäden in den USA oder Kanada?
Bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Worauf bezieht sich die genannte Höchstersatzleistung?
Die genannten Höchstersatzleistungen beziehen sich auf Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2021.11