In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind Ansprüche der Versicherten untereinander grundsätzlich ausgeschlossen – etwa zwischen mitversicherten Personen oder mehreren Versicherungsnehmern desselben Vertrags. Erfahren Sie, welche Regressansprüche und Personenschäden im Schutz „Komfort“ und „Premium“ dennoch mitversichert bleiben.
Ausgeschlossen sind:
- Ihre Ansprüche und die Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen (2.2 bis 2.7) gehören, gegen die mitversicherten Personen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde,
- Ansprüche zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,
- Ansprüche zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Abweichend sind mitversichert:
- gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern gegen alle sonstigen versicherten Personen,
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ Schadensersatzansprüche aus Personenschäden der versicherten Personen (2.2 bis 2.7) untereinander.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn versicherte Personen aus demselben Vertrag – oder Angehörige, die mit ihnen zusammenleben – Ansprüche gegeneinander stellen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bestimmte gesetzliche Regressforderungen etwa von Krankenversicherern oder Arbeitgebern sind mitversichert. In den Schutzvarianten „Komfort“ und „Premium“ sind zusätzlich Schadensersatzansprüche aus Personenschäden zwischen den mitversicherten Personen abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche zwischen mitversicherten Personen abgedeckt?
Grundsätzlich sind Ansprüche zwischen mehreren mitversicherten Personen desselben Versicherungsvertrags ausgeschlossen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Gilt der Ausschluss auch für Angehörige?
Ja, die Ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche von Angehörigen der genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Welche Regressansprüche sind trotzdem mitversichert?
Mitversichert sind gesetzliche Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern gegen alle sonstigen versicherten Personen.
Was gilt im Schutz „Komfort“ und „Premium“?
In diesen Schutzvarianten sind Schadensersatzansprüche aus Personenschäden der versicherten Personen (2.2 bis 2.7) untereinander mitversichert.