Die ARAG Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen – je nach Tarif bis zu 5.000.000 Euro. Für Fälle in den USA, auf USA-Territorien oder in Kanada gelten besondere Grenzen, Vorsatz bleibt ausgeschlossen.
Versichert sind Schadensersatzansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen bis zur Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr im:
- ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ bis 1.000.000 Euro;
- ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ bis 5.000.000 Euro.
Abweichend davon ist bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikatur unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Vorsatz bleibt gemäß 1 ausgeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Werden gegen Sie Schadensersatzansprüche gestellt, weil Ihnen eine Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder eine sonstige Diskriminierung vorgeworfen wird, greift die Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der jeweiligen Tarifgrenzen. Wie hoch die Absicherung ausfällt, hängt vom gewählten Schutz ab, und für Fälle in den USA, auf USA-Territorien oder in Kanada gilt eine gesonderte Obergrenze.
Häufige Fragen
Sind Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung mitversichert?
Ja. Versichert sind Schadensersatzansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen bis zur Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je nach Tarif?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ bis 1.000.000 Euro sowie im „Komfort“ und „Premium“ bis 5.000.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr.
Was gilt bei Fällen in den USA oder Kanada?
Bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikatur unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Ist Vorsatz versichert?
Nein. Vorsatz bleibt gemäß 1 ausgeschlossen.
Dokumentversion: 2021.11