In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind Ansprüche wegen Schäden aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was das für dich bedeutet, erfährst du hier.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du innerhalb einer Vereinigung eine verantwortliche Rolle übernimmst und aus dieser Tätigkeit ein Schaden entsteht, greift die Privathaftpflichtversicherung dafür nicht. Solche Ansprüche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art sind ausgeschlossen.
Für welche Vereinigungen gilt dieser Ausschluss?
Der Ausschluss gilt für Vereinigungen aller Art.
Worauf bezieht sich der Ausschluss genau?
Er bezieht sich auf Ansprüche wegen Schäden, die aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art resultieren.