In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gelten besondere Regelungen für neu hinzukommende Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung sowie für ausscheidende Risiken im Rahmen der Nachsorgeversicherung – wichtig zu wissen, wie sich der Versicherungsschutz bei veränderten Lebensumständen verhält.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für die Regelung für neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) und ausscheidende Risiken (Nachsorgeversicherung):
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung und die Nachsorgeversicherung betreffen Situationen, in denen sich während der Vertragslaufzeit die versicherten Risiken verändern. Als unverbindliche Lesehilfe: „Neu hinzukommende Risiken“ meinen Umstände, die im Laufe der Zeit neu entstehen, während „ausscheidende Risiken“ solche sind, die wegfallen. Wie diese jeweils behandelt werden, richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen der ARAG.
Häufige Fragen
Was ist eine Vorsorgeversicherung in der Privathaftpflichtversicherung?
Die Vorsorgeversicherung betrifft die Regelung für neu hinzukommende Risiken innerhalb der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.
Was ist eine Nachsorgeversicherung?
Die Nachsorgeversicherung betrifft die Regelung für ausscheidende Risiken innerhalb der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.
Für welchen Versicherer gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.
Welche Details gelten für neu hinzukommende oder ausscheidende Risiken?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk der ARAG ab.