In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist geregelt, wie mit Gewässerschäden umgegangen wird und welche Vorgaben hierfür in den Bedingungen gelten. Erfahren Sie, was zum Thema Gewässerschäden im Rahmen des Versicherungsschutzes festgehalten ist.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Gewässerschäden:
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG werden Gewässerschäden gesondert behandelt. Welche konkreten Regelungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und dem zugehörigen Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Gibt es in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG Regelungen zu Gewässerschäden?
Ja, in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gelten für Gewässerschäden gesonderte Regelungen.
Wo sind die genauen Bestimmungen zu Gewässerschäden festgelegt?
Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus dem konkreten Tarif und dem zugehörigen Bedingungswerk der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.
Betrifft die Regelung meinen Versicherungsvertrag?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die für Ihren Vertrag geltenden Bedingungen der ARAG.