Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG schützt bei Gewässerschäden – also nachteiligen Veränderungen der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Erfahren Sie, für welche Anlagen wie Kleingebinde sowie oberirdische Öl- oder Gastanks Versicherungsschutz besteht und welche Fassungsgrenzen dabei gelten.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Versicherungsschutz bei Lagerung gewässerschädlicher Stoffe:
Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber Sie sind, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für:
- Anlagen bis 100 Liter/Kilogramm Inhalt (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 5.000 Liter/Kilogramm nicht übersteigt;
- oberirdische Öl- oder Gastanks, die
- zur Versorgung einer versicherten selbst genutzten Immobilie (6.3),
- zur Versorgung einer versicherten vermieteten Immobilie (6.3), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 10.000 Liter/Kilogramm nicht übersteigt,
Wenn mit den Anlagen die oben genannten Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (9).
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn durch Ihre Anlagen Gewässer oder das Grundwasser verunreinigt werden und Sie dafür gesetzlich haften. Solche Gewässerschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt. Der Schutz für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe ist jedoch an bestimmte Anlagen und Mengengrenzen gebunden – etwa an kleine Behälter oder an oberirdische Öl- und Gastanks für Ihre versicherte Immobilie. Werden diese Grenzen überschritten, gelten die Regeln der Vorsorgeversicherung.
Häufige Fragen
Was gilt als Gewässerschaden?
Als Gewässerschaden gilt eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Versichert sind unmittelbare oder mittelbare Folgen. Dabei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt.
Welche Kleingebinde sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für Anlagen bis 100 Liter/Kilogramm Inhalt (Kleingebinde), soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 5.000 Liter/Kilogramm nicht übersteigt.
Sind oberirdische Öl- oder Gastanks mitversichert?
Ja, sofern sie zur Versorgung einer versicherten selbst genutzten Immobilie dienen. Bei einer versicherten vermieteten Immobilie gilt dies, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 10.000 Liter/Kilogramm nicht übersteigt.
Was passiert, wenn die Mengengrenzen überschritten werden?
Werden mit den Anlagen die genannten Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (9).