In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Leistungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihnen oder einer versicherten Person Versorgung nach dem Opferschutzgesetz in entsprechender Anwendung der §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt wurde (Bewilligungsbescheid).
Der Versorgungsanspruch ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Dokumentversion: 2021.11
Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihnen oder einer versicherten Person Versorgung nach dem Opferschutzgesetz in entsprechender Anwendung der §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes bewilligt wurde (Bewilligungsbescheid).
Der Versorgungsanspruch ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Dokumentversion: 2021.11