Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG umfasst die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren – mitversichert sind unter anderem Assistenzhunde für Behinderte und Nutztiere zu eigenwirtschaftlichen Zwecken. Erfahren Sie, welche Tiere geschützt sind und welche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
9.1 Versicherte Tiere
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien.
Sofern vorgeschrieben, sind bei kleinen Wildtieren die behördlichen Auflagen einzuhalten, zum Beispiel:
- Sachkundenachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
- Haltungsgenehmigung der Behörde und des Vermieters
- separater Giftschlangenraum mit allen Vorkehrungen
Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren sowie von
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Mitversichert ist jedoch:
- der eigene ausgebildete Assistenzhund für Behinderte (zum Beispiel Blindenbegleithund) sowie
- Nutztiere, die zu eigenwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (zum Beispiel Schafe, Schweine oder Geflügel).
9.2 Versicherte Haftpflicht bei fremden Tieren und Fuhrwerken
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Schäden im Zusammenhang mit kleineren Tieren wie zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen oder kleinen Wildtieren entstehen. Für größere Tiere wie Hunde, Pferde oder Rinder besteht in der Regel kein Schutz – hierfür ist meist eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung nötig. Ausnahmen gelten etwa für Assistenzhunde und für Nutztiere zu eigenwirtschaftlichen Zwecken. Auch wer fremde Hunde oder Pferde betreut oder reitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen geschützt sein.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien.
Sind Hunde und Pferde mitversichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden sowie sonstigen Reit- und Zugtieren ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert ist jedoch der eigene ausgebildete Assistenzhund für Behinderte, zum Beispiel ein Blindenbegleithund.
Sind Nutztiere versichert?
Mitversichert sind Nutztiere, die zu eigenwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, zum Beispiel Schafe, Schweine oder Geflügel. Nicht versichert sind Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Tiere betreue oder reite?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Was gilt bei behördlichen Auflagen für kleine Wildtiere?
Sofern vorgeschrieben, sind bei kleinen Wildtieren die behördlichen Auflagen einzuhalten, etwa Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Haltungsgenehmigung sowie ein separater Giftschlangenraum mit allen Vorkehrungen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).