Verursachen deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren oder andere mitversicherte Personen einen Schaden, verzichtet die ARAG in der Privathaftpflichtversicherung auf Wunsch auf den Einwand der Deliktunfähigkeit und leistet auch ohne gesetzliche Haftung – gestaffelt nach den Tarifen Basis, Komfort und Premium.
Die ARAG wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen (zum Beispiel aufgrund der Regelungen der §§ 827 oder 828 Bürgerliches Gesetzbuch), wenn Sie das wünschen.
Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung. Sofern ein Dritter (zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung der Eltern) zu leisten hat, geht dessen Leistungspflicht vor.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist begrenzt:
- Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 50.000 Euro
- Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro und
- Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme
Was bedeutet das konkret?
Kinder unter 7 Jahren gelten rechtlich als deliktunfähig und haften für Schäden grundsätzlich nicht. Damit Geschädigte in solchen Fällen dennoch entschädigt werden können, verzichtet die ARAG auf Ihren Wunsch darauf, sich auf diese Deliktunfähigkeit zu berufen, und leistet auch dann, wenn keine gesetzliche Haftung besteht. Muss ein anderer Versicherer für den Schaden aufkommen, geht dessen Leistung vor. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich nach dem gewählten Tarif.
Häufige Fragen
Zahlt die ARAG, wenn ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht?
Ja. Die ARAG beruft sich auf Ihren Wunsch nicht auf die Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen (zum Beispiel nach §§ 827 oder 828 BGB) und leistet auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden zuständig ist?
Sofern ein Dritter zu leisten hat, zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung der Eltern, geht dessen Leistungspflicht vor.
Wird ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt?
Ja, ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 50.000 Euro, im „Komfort“ auf 100.000 Euro und im „Premium“ auf die Versicherungssumme begrenzt.