Mit dem ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ können Sie sich im Schadenfall für neuwertige Gegenstände den Neuwert statt des Zeitwerts erstatten lassen: Bei irreparabel beschädigten Sachen, die höchstens ein Jahr alt sind und deren Anschaffungspreis 10.000 Euro nicht übersteigt, verzichtet die ARAG auf den Zeitwertabzug.
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ verzichtet die ARAG – wenn Sie es wünschen – im Versicherungsfall bei der Ersatzleistung auf den Zeitwertabzug.
Dieser Verzicht gilt für Sachen, die:
- irreparabel beschädigt sind (auch wirtschaftlicher Totalschaden),
- zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf waren,
- und deren Anschaffungspreis 10.000 Euro nicht übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Geht ein noch relativ neuer Gegenstand kaputt, wird normalerweise nur der aktuelle Zeitwert erstattet – also der Wert nach Abzug für Alter und Gebrauch. Im „Premium“-Schutz können Sie bei jungen Anschaffungen darauf verzichten und erhalten stattdessen den Neuwert. Voraussetzung ist, dass die Sache nicht älter als ein Jahr ist und beim Kauf nicht mehr als 10.000 Euro gekostet hat.
Häufige Fragen
In welchem Tarif gilt der Neuwertersatz?
Der Verzicht auf den Zeitwertabzug gilt im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“.
Wie alt darf die beschädigte Sache höchstens sein?
Die Sache darf zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf sein.
Gibt es eine Preisgrenze?
Ja. Der Anschaffungspreis der Sache darf 10.000 Euro nicht übersteigen.
Für welche Schäden gilt der Verzicht auf den Zeitwertabzug?
Der Verzicht gilt bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen, auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Erfolgt der Neuwertersatz automatisch?
Nein. Die ARAG verzichtet auf den Zeitwertabzug, wenn Sie es wünschen.
Dokumentversion: 2021.11