Wer in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG die Tarife „Komfort“ oder „Premium“ wählt, ist auch bei der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten von Privatpersonen abgesichert – mit unterschiedlichen Höchstersatzleistungen je Versicherungsfall.
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten von Privatpersonen, jedoch nicht von Personen des öffentlichen Lebens sowie Verletzungen des Rechts am eigenen Bild.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt:
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro
- im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ 100.000 Euro
Es gilt der Ausschluss nach 7.1.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie versehentlich die Persönlichkeits- oder Namensrechte einer anderen Privatperson verletzen und dafür haften müssen, springt der Versicherungsschutz in den Tarifen „Komfort“ und „Premium“ ein. Wie viel dabei höchstens erstattet wird, hängt vom gewählten Tarif ab. Nicht abgedeckt sind Fälle rund um Personen des öffentlichen Lebens sowie die Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen sind Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen versichert?
Der Schutz besteht im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall?
Im Tarif „Komfort“ beträgt sie 10.000 Euro, im Tarif „Premium“ 100.000 Euro.
Sind auch Personen des öffentlichen Lebens mitversichert?
Nein. Versichert ist die Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten von Privatpersonen, jedoch nicht von Personen des öffentlichen Lebens.
Ist die Verletzung des Rechts am eigenen Bild abgedeckt?
Nein, Verletzungen des Rechts am eigenen Bild sind nicht versichert.
Gibt es einen Ausschluss?
Ja, es gilt der Ausschluss nach 7.1.