In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Was das für den Umfang des Schutzes bedeutet, erfährst du hier auf einen Blick.
Regelung zu Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen:
- Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG kommt nicht für Ansprüche auf, die auf einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Namensrechten beruhen. Solche Schäden fallen also nicht unter den Versicherungsschutz dieser Police.
Häufige Fragen
Sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen über die Privathaftpflicht der ARAG versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ausgeschlossen.
Wie werden Namensrechtsverletzungen behandelt?
Ansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Ansprüche sind konkret ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Inhalte aus: Privathaftpflichtversicherung