In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG richtet sich die Leistungspflicht danach, in welchem Umfang der schadensersatzpflichtige Dritte selbst Versicherungsschutz hätte. Erfahren Sie, wie die Forderungsausfalldeckung greift, welche Risikobeschreibungen und Ausschlüsse gelten und wann Haftpflichtansprüche gegen Dritte – etwa bei Hunden, Pferden oder vorsätzlichem Handeln – mitversichert sind.
Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung (Abschnitt B1) hätte.
Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gilt. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Mitversichert sind, abweichend von 6.9, gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte:
- aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes und
- aufgrund eines vorsätzlichen Handelns des Schädigers.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Die Leistung orientiert sich daran, welchen Schutz der Schädiger gehabt hätte, wenn er im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung versichert wäre. Es gelten also dieselben Voraussetzungen und Ausschlüsse wie für Sie. Zusätzlich sind bestimmte Haftpflichtansprüche gegen Dritte eingeschlossen, etwa wenn der Schädiger privater Halter eines Hundes oder Pferdes ist oder vorsätzlich gehandelt hat.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich der Umfang der Leistungspflicht?
Die Leistungspflicht besteht in dem Umfang, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung (Abschnitt B1) hätte.
Gelten für den Schädiger die gleichen Ausschlüsse wie für mich?
Ja. Im Rahmen der Forderungsausfalldeckung finden für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gelten.
Besteht Schutz bei beruflich oder gewerblich verursachten Schäden?
Nein. Es besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Welche Haftpflichtansprüche gegen Dritte sind zusätzlich mitversichert?
Abweichend von 6.9 sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte mitversichert aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes sowie aufgrund eines vorsätzlichen Handelns des Schädigers.