Wer die Privathaftpflichtversicherung der ARAG im Tarif „Premium“ nutzt, hat die ARAG Opferhilfe automatisch mitversichert. Erfahren Sie hier, in welchem Rahmen dieser zusätzliche Schutzbaustein greift und für wen er gilt.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt für die ARAG Opferhilfe Folgendes:
- Mitversichert ist im Rahmen des ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ die ARAG Opferhilfe.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie den Tarif „Premium“ der ARAG Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist die ARAG Opferhilfe ein fester Bestandteil Ihres Schutzes. Sie müssen diese Leistung nicht gesondert vereinbaren – sie ist im Rahmen dieses Tarifs bereits eingeschlossen.
Häufige Fragen
Ist die ARAG Opferhilfe in der Privathaftpflichtversicherung enthalten?
Ja, im Rahmen des ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ ist die ARAG Opferhilfe mitversichert.
In welchem Tarif ist die ARAG Opferhilfe eingeschlossen?
Die ARAG Opferhilfe ist im Tarif „Premium“ des ARAG Privathaftpflicht-Schutzes mitversichert.
Muss ich die ARAG Opferhilfe zusätzlich abschließen?
Nein, im Rahmen des ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ ist die ARAG Opferhilfe bereits mitversichert.