In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind und spätestens zwei Jahre nach Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden – ergänzt um Rechtsschutzleistungen der ARAG SE.
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle,
- die während der Wirksamkeit der Versicherung der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind und
- die uns nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
Abschnitt Rechtsschutzleistungen
Wir gewähren, neben den Schadensersatzleistungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, auch Rechtsschutzleistungen für Sie und die mitversicherten Personen.
Dazu haben wir für Sie mit der ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Rechtsschutzleistungen erbringt die ARAG SE nach Maßgabe der unten genannten Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Damit ein Versicherungsfall abgedeckt ist, muss er in die Zeit fallen, in der die ARAG-Opferhilfe wirksam war. Zusätzlich gibt es ein Zeitfenster von zwei Jahren nach dem Ende der Versicherung, innerhalb dessen der Fall unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden muss. Neben Schadensersatzleistungen sind über einen Gruppenversicherungsvertrag mit der ARAG SE auch Rechtsschutzleistungen vorgesehen. Diese Darstellung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall?
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind.
Bis wann muss ein Versicherungsfall gemeldet werden?
Der Versicherungsfall muss nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
Welche Unterlage ist bei der Meldung vorzulegen?
Bei der Meldung ist der Bewilligungsbescheid vorzulegen.
Wer erbringt die Rechtsschutzleistungen?
Die Rechtsschutzleistungen erbringt die ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, nach Maßgabe der genannten Bedingungen auf Grundlage eines Gruppenversicherungsvertrags.
Welche Leistungen sind neben dem Schadensersatz vorgesehen?
Neben den Schadensersatzleistungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht werden auch Rechtsschutzleistungen für Sie und die mitversicherten Personen gewährt.
Dokumentversion: 2021.11