In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind auch Familienangehörige mitversichert, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und amtlich gemeldet sind – dazu zählen unter anderem Eltern, Großeltern und Geschwister sowie die Angehörigen des Partners.
Mitversichert sind alle mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden und amtlich gemeldeten Familienangehörigen, wie zum Beispiel Eltern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern), Großeltern und Geschwister – auch die des Ehe- bzw. eingetragenen oder eheähnlichen Lebenspartners.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Angehörige, die mit Ihnen in einem Haushalt wohnen und dort gemeldet sind. Neben den eigenen Verwandten sind dabei auch die entsprechenden Angehörigen Ihres Partners eingeschlossen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Familienangehörigen sind mitversichert?
Mitversichert sind alle mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden und amtlich gemeldeten Familienangehörigen, zum Beispiel Eltern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern), Großeltern und Geschwister.
Sind auch die Angehörigen meines Partners eingeschlossen?
Ja, mitversichert sind auch die Familienangehörigen des Ehe- bzw. eingetragenen oder eheähnlichen Lebenspartners.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Angehörigen müssen mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben und amtlich gemeldet sein.
Zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern dazu?
Ja, zu den mitversicherten Eltern zählen ausdrücklich auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern.