In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist die Entschädigungsleistung bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt – auch dann, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen mitversichert sind. Wo Sie die maßgeblichen Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachlesen können, erfahren Sie hier.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Die vereinbarte Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt im Schadenfall höchstens bis zu der Summe, die im Vertrag festgelegt wurde. Diese Obergrenze bleibt gleich, auch wenn an einem Schaden mehrere versicherte Personen beteiligt sind. Welche Summen für Sie konkret gelten, steht in Ihrem persönlichen Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsleistung im Versicherungsfall?
Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Ändert sich die Grenze, wenn mehrere Personen mitversichert sind?
Nein. Die Begrenzung auf die vereinbarten Versicherungssummen gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Wo finde ich meine vereinbarte Versicherungssumme?
Die vereinbarte Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Für welche Schadenarten gilt die vereinbarte Versicherungssumme?
Sie gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.