Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG schützt bei der Ausübung von Sport – etwa beim Radfahren mit nicht zulassungspflichtigen E-Bikes und Pedelecs, beim Kitesurfen, Surfen oder Strand- und Eissegeln. Welche Sportarten wie Jagd oder Rennen ausgeschlossen sind und wann Freizeit-Radrennen mitversichert sind, erfahren Sie hier.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport, wie zum Beispiel:
- Radfahren (auch mit nicht zulassungspflichtigen E-Bikes/Pedelecs)
- Nutzung von Kite-Sportgeräten (Boards oder Drachen)
- Surfboards
- Strand- oder Eissegler etc.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training). Mitversichert sind jedoch Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der Teilnahme an nicht beruflich betriebenen Radrennen (Freizeitsport) sowie die Vorbereitung hierzu.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Wer in seiner Freizeit Sport treibt, ist über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert, wenn dabei ein anderer zu Schaden kommt. Das gilt zum Beispiel fürs Radfahren, auch mit Pedelecs oder E-Bikes ohne Zulassungspflicht, sowie für Wassersportarten wie Kiten oder Surfen. Bestimmte Aktivitäten wie Jagd oder Rennen sind allerdings ausgenommen – nur Radrennen im Freizeitbereich bleiben eingeschlossen.
Häufige Fragen
Ist Radfahren über die Privathaftpflicht versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Radfahren, auch mit nicht zulassungspflichtigen E-Bikes und Pedelecs.
Sind Wassersportarten wie Kiten oder Surfen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Nutzung von Kite-Sportgeräten (Boards oder Drachen), Surfboards sowie Strand- oder Eisseglern.
Welche sportlichen Aktivitäten sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sowie aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen und der Vorbereitung hierzu (Training).
Sind Radrennen versichert?
Mitversichert sind Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der Teilnahme an nicht beruflich betriebenen Radrennen (Freizeitsport) sowie die Vorbereitung hierzu.