Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG schützt beim Gebrauch bestimmter Luftfahrzeuge und Flugmodelle: Versichert sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für nicht versicherungspflichtige Fluggeräte wie Ballons oder Lenkdrachen sowie für Flugmodelle bis zu festgelegten Fluggewichtsgrenzen.
11.1 Nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge:
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (zum Beispiel unbemannte Ballons und Sportlenkdrachen).
11.2 Versicherungspflichtige Luftfahrzeuge:
Versichert sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
11.3 Flugmodelle:
Versichert sind weiterhin Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge (Flugmodelle) verursacht werden, soweit sie
- ohne Motor oder Treibsätze ein Fluggewicht von 20 Kilogramm,
- mit Motor oder Treibsätze höchstens der Klasse C2 angehören und ein Fluggewicht von 4 Kilogramm
nicht überschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die Sie beim Einsatz bestimmter Luftfahrzeuge verursachen. Dazu zählen Fluggeräte ohne Versicherungspflicht wie unbemannte Ballons oder Sportlenkdrachen. Bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen besteht Schutz, wenn Sie nicht selbst deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer sind. Für Flugmodelle gelten zusätzlich bestimmte Grenzen beim Fluggewicht, die eingehalten werden müssen.
Häufige Fragen
Sind unbemannte Ballons und Sportlenkdrachen mitversichert?
Ja. Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen – zum Beispiel unbemannte Ballons und Sportlenkdrachen.
Besteht Schutz auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Ja, Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge sind versichert, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Welches Fluggewicht dürfen Flugmodelle ohne Motor oder Treibsätze haben?
Flugmodelle ohne Motor oder Treibsätze dürfen ein Fluggewicht von 20 Kilogramm nicht überschreiten.
Welche Grenzen gelten für Flugmodelle mit Motor oder Treibsätzen?
Flugmodelle mit Motor oder Treibsätzen dürfen höchstens der Klasse C2 angehören und ein Fluggewicht von 4 Kilogramm nicht überschreiten.