In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa durch bewusste Eingriffe in fremde Datenverarbeitungssysteme, das Einsetzen schädlicher Software, Spamming, widerrechtliches Datensammeln oder bewusstes Abweichen von Vorschriften. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche nicht abgedeckt sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie bewusst:
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreifen (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit:
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming);
- Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 2.10 findet keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn Schäden absichtlich und bewusst herbeigeführt werden – zum Beispiel durch Hackerangriffe, das Verbreiten schädlicher Software, das Versenden ungewollter Massennachrichten oder das widerrechtliche Sammeln von Nutzerdaten. Auch wer bewusst gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder Pflichten verletzt, kann keine Leistungen geltend machen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Hacker-Attacken versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme oder Datennetze eingreifen – zum Beispiel Hacker-Attacken oder Denial of Service Attacks – sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ist der Einsatz von Software-Viren oder Trojanern abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie bewusst Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern – zum Beispiel Software-Viren oder Trojanische Pferde.
Sind Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming versichert?
Nein. Ansprüche, die in engem Zusammenhang mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming) stehen, sind ausgeschlossen.
Was gilt bei bewusstem Verstoß gegen Vorschriften?
Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Cookies zum widerrechtlichen Datensammeln versichert?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche im Zusammenhang mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen.