Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG schützt Sie als Dienstherr Ihrer im Privathaushalt beschäftigten Personen bei Ansprüchen aus Benachteiligungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – etwa wegen Geschlecht, Alter, Herkunft oder Behinderung. Erfahren Sie hier, welche Fristen, Ausschlüsse und Versicherungssummen gelten.
17.1 Umfang des Versicherungsschutzes:
Versichert ist, insoweit abweichend von 7.10, die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen. Der Schutz besteht wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligungen wegen:
- Rasse
- ethnischer Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexueller Identität
Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz ausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden.
Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
17.2 Versicherungsfall:
Versicherungsfall ist, abweichend von 3.1, die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen Sie während der Dauer des Versicherungsvertrags. Im Sinne dieses Vertrags ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen Sie ein Anspruch schriftlich erhoben wird.
17.3 Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes:
- Die Anspruchserhebung sowie die zugrunde liegende Benachteiligung müssen während der Wirksamkeit der Versicherung erfolgt sein. Wird eine Benachteiligung durch fahrlässige Unterlassung verursacht, gilt sie im Zweifelsfall als an dem Tag begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
- Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Benachteiligungen, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor Vertragsbeginn begangen wurden. Dies gilt jedoch nicht für solche Benachteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Abschluss dieses Versicherungsvertrags kannte.
- Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beruhen, die bis zur Beendigung des Versicherungsvertrags begangen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrags erhoben und dem Versicherer gemeldet worden sind.
- Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem Versicherer während der Laufzeit des Vertrags konkrete Umstände zu melden, die seine Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die aufgrund eines gemeldeten Umstands spätestens innerhalb einer Frist von drei Jahren erfolgen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt.
17.4 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie den Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben. 2.10 findet keine Anwendung.
- Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz mit Strafcharakter; hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen verhängt worden sind.
- Ansprüche wegen Gehalt, rückwirkenden Lohnzahlungen, Pensionen, Renten, Ruhegeldern, betrieblicher Altersversorgung, Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Sozialplänen sowie Ansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
17.5 Versicherungssummen:
Die Höchstersatzleistung für Schäden im Zusammenhang mit Benachteiligungen beträgt je Versicherungsfall und -jahr im:
- ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ 1.000.000 Euro;
- ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ 5.000.000 Euro.
Abweichend davon ist bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im privaten Bereich jemanden beschäftigen – etwa eine Haushaltshilfe – gelten Sie als Dienstherr. Fühlt sich diese Person benachteiligt, zum Beispiel wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft, und macht dafür einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch geltend, springt dieser Schutz ein. Er greift nach deutschem Recht, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Für die Frage, wann ein Schaden versichert ist, kommt es darauf an, wann der Anspruch schriftlich gegen Sie erhoben wird und wann die Benachteiligung stattgefunden hat. Bestimmte Ansprüche, etwa mit Strafcharakter oder rund um Gehalt und Renten, sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Wer ist bei Ansprüchen aus Benachteiligungen versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der in Ihrem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereich beschäftigten Personen. Als beschäftigte Personen gelten auch Bewerberinnen und Bewerber sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
Welche Benachteiligungsgründe sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wann gilt ein Anspruch als geltend gemacht?
Ein Haftpflichtanspruch gilt als geltend gemacht, wenn gegen Sie ein Anspruch schriftlich erhoben wird. Der Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung während der Dauer des Versicherungsvertrags.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ beträgt sie 1.000.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr, in „Komfort“ und „Premium“ 5.000.000 Euro. Bei Versicherungsfällen oder Ansprüchen in den USA, auf USA-Territorien oder in Kanada ist sie auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Sind auch Benachteiligungen vor Vertragsbeginn versichert?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Benachteiligungen, die innerhalb von zwei Jahren vor Vertragsbeginn begangen wurden. Ausgenommen sind Benachteiligungen, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bereits kannte.
Dokumentversion: 2021.11