In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG legen die Allgemeinen Ausschlüsse fest, welche Schäden nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind – sofern im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Allgemeinen Ausschlüsse beschreiben, welche Fälle grundsätzlich nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Maßgeblich ist dabei immer der individuelle Vertrag: Steht im Versicherungsschein oder in einem Nachtrag ausdrücklich etwas anderes, kann davon abgewichen werden.
Häufige Fragen
Was regeln die Allgemeinen Ausschlüsse in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG?
Sie legen fest, welche Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Kann von den Allgemeinen Ausschlüssen abgewichen werden?
Ja. Ist im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausdrücklich etwas anderes bestimmt, gilt diese Regelung.
Wo finde ich abweichende Vereinbarungen zu den Ausschlüssen?
Abweichende Bestimmungen ergeben sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.