In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind. Hier erfahren Sie, was diese Regelung für den Versicherungsschutz bedeutet.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Asbest:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, der durch Asbest oder asbesthaltige Materialien verursacht wurde, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Solche Ansprüche sind vom Schutz der Privathaftpflichtversicherung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Asbestschäden in der ARAG Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
Welche Materialien fallen unter den Asbest-Ausschluss?
Der Ausschluss gilt für Asbest, asbesthaltige Substanzen sowie asbesthaltige Erzeugnisse.
Was passiert bei Ansprüchen aufgrund von Asbest?
Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.