In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG sind Ansprüche wegen Schäden ausgeschlossen, die auf Gentechnik zurückzuführen sind – etwa auf gentechnische Arbeiten, gentechnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. Hier erfahren Sie, welche Fälle konkret vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- gentechnische Arbeiten,
- gentechnisch veränderte Organismen,
- Erzeugnisse, die
- Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten,
- aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG greift nicht, wenn ein Schaden im Zusammenhang mit Gentechnik steht. Das betrifft sowohl gentechnische Arbeiten und gentechnisch veränderte Organismen als auch Erzeugnisse, die solche Organismen enthalten oder mit deren Hilfe hergestellt wurden. Für Ansprüche aus diesen Bereichen besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Gentechnik in der ARAG Privathaftpflichtversicherung versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Gentechnik zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche gentechnischen Bereiche sind konkret ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus gentechnischen Arbeiten, gentechnisch veränderten Organismen sowie bestimmten Erzeugnissen.
Welche Erzeugnisse fallen unter den Ausschluss?
Erzeugnisse, die Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten sowie Erzeugnisse, die aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.