Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG bietet im Ausland Schutz für Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintreten – einschließlich der Pflichten und Ansprüche nach den nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten.
Versichert sind im Umfang von 6.14 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Umwelt-Versicherungsfälle, die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie eintreten. Auch entsprechende Pflichten und Ansprüche nach den Gesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten sind mitversichert, solange sie nicht über den Rahmen dieser EU-Richtlinie hinausgehen.
Häufige Fragen
Welche Versicherungsfälle im Ausland sind versichert?
Versichert sind im Umfang von 6.14 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Gilt der Schutz auch für nationale Gesetze anderer EU-Länder?
Ja. Versichert sind auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten.
Gibt es eine Grenze für die Ansprüche aus nationalen Umsetzungsgesetzen?
Ja. Diese Pflichten oder Ansprüche sind versichert, sofern sie den Umfang der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) nicht überschreiten.
Auf welche EU-Richtlinie bezieht sich der Auslandsschutz?
Der Schutz bezieht sich auf die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG).