Die Privathaftpflichtversicherung der ARAG schließt neue Risiken über die Vorsorgeversicherung sofort ein – etwa das neu hinzukommende Tierhalterrisiko durch Hunde (keine Kampfhunde) sowie Reit- und Zugtiere. Erfahren Sie, welche Anzeigepflicht innerhalb eines Monats gilt, wie der Beitrag festgelegt wird und welche Risiken ausgeschlossen sind.
Sofortiger Versicherungsschutz für neue Risiken:
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Mitversichert sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung auch das neu hinzukommende Tierhalterrisiko durch Hunde (nicht Kampfhunde) und Reit- und Zugtiere.
Ihre Anzeigepflicht:
Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Beitrag für das neue Risiko:
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Begrenzung des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von 1.1 Absatz 4 auf den im Versicherungsschein genannten Betrag für Personen-, Sach- und für Vermögensschäden begrenzt.
Ausnahmen von der Vorsorgeversicherung:
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht, sofern nicht im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert, für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung sorgt dafür, dass neu entstehende Risiken nach Vertragsabschluss zunächst sofort mitversichert sind – auch neu hinzukommende Hunde (außer Kampfhunde) sowie Reit- und Zugtiere. Damit der Schutz dauerhaft bestehen bleibt, müssen Sie ein neues Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden. Für das neue Risiko kann ein angemessener Beitrag anfallen. Bis zu einer Einigung gilt der Schutz nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Beträgen, und bestimmte Risiken sind grundsätzlich ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neue Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Welche Tierhalterrisiken sind über die Vorsorgeversicherung mitversichert?
Mitversichert ist das neu hinzukommende Tierhalterrisiko durch Hunde (nicht Kampfhunde) sowie Reit- und Zugtiere.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Sie sind verpflichtet, nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige unterlasse?
Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Welche Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, kurzfristige Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit – sofern diese nicht ohnehin im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.
Dokumentversion: 2021.11