In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gibt es bestimmte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Umwelteinwirkungen sowie Schäden, für die bereits über einen anderen Versicherungsvertrag Schutz besteht oder bestehen könnte.
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden ist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bestimmte Schäden bleiben ausgenommen – etwa solche, die auf bewusst in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt zurückgehen. Ebenso greift der Schutz nicht, wenn für den Schaden bereits ein anderer Versicherungsvertrag zuständig ist oder hätte abgeschlossen werden können.
Häufige Fragen
Welche Umweltschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden, die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.
Was gilt, wenn ich für einen Schaden aus einem anderen Vertrag Schutz habe?
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag – zum Beispiel einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung – Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.
Zählt auch ein nur möglicher anderer Vertrag zum Ausschluss?
Ja. Der Ausschluss gilt auch für Schäden, für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz hätten erlangen können.
Für welche Versicherung gelten diese Ausschlüsse?
Diese Ausschlüsse gelten in der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.