Die Forderungsausfalldeckung der ARAG Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn ein Dritter Ihnen Schaden zufügt, aber selbst nicht zahlen kann – und schützt Sie so vor dem Ausfall berechtigter Schadenersatzansprüche.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für den Gegenstand der Forderungsausfalldeckung:
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung ist eine unverbindliche Lesehilfe zum Thema: Sie beschreibt, was Gegenstand dieser Deckung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung der ARAG ist. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Bedingungswerk in der genannten Dokumentversion.
Häufige Fragen
Zu welcher Versicherung gehört die Forderungsausfalldeckung?
Die Forderungsausfalldeckung ist Teil der Privathaftpflichtversicherung der ARAG.
Welche Dokumentversion ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die Dokumentversion 2021.11.
Wo finde ich die genauen Regelungen zum Gegenstand der Forderungsausfalldeckung?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Die genauen Regelungen ergeben sich aus den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung der ARAG in der Dokumentversion 2021.11.