Bei der Privathaftpflichtversicherung der ARAG greift die Forderungsausfalldeckung bis zur Höhe der titulierten Forderung – begrenzt auf die vereinbarten Versicherungssummen. Erfahren Sie, welche Grenzen gelten und welche Rechte dem schadensersatzpflichtigen Dritten zustehen.
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung leistet, wenn eine gerichtlich festgestellte (titulierte) Forderung besteht. Die Leistung reicht bis zur Höhe dieser Forderung, ist jedoch bei jedem Versicherungsfall durch die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Der schadensersatzpflichtige Dritte kann aus diesem Vertrag keine eigenen Ansprüche geltend machen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Ist die Entschädigungsleistung begrenzt?
Ja. Die Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was ist eine titulierte Forderung?
Maßgeblich für den Umfang der Forderungsausfalldeckung ist die titulierte Forderung, bis zu deren Höhe Versicherungsschutz besteht. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.