Die Forderungsausfalldeckung der ARAG Privathaftpflichtversicherung greift nicht in jedem Fall: Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche wegen Schäden an Kraftfahrzeugen, Immobilien und Tieren sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Auch für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und bestimmte Forderungsübergänge wird keine Entschädigung geleistet.
6.1 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sofern nicht im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert, Ansprüche wegen Schäden an:
- Kraftfahrzeugen-, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen;
- Immobilien;
- Tieren;
- Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Gewerbe, Beruf, Dienst oder Amt, Ihnen oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind.
Ausgeschlossen sind auch Schadensersatzansprüche, die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
6.2 Wir leisten keine Entschädigung für:
- Verzugszinsen, Vertragsstrafen, Kosten der Rechtsverfolgung;
- Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forderungsübergangs;
- Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden;
- Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz
- ein anderer Versicherer Leistungen zu erbringen hat (zum Beispiel Ihr Schadenversicherer) oder
- ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt nicht bei jedem denkbaren Schaden ein. Für bestimmte Sachen – etwa Fahrzeuge, Immobilien oder Tiere – sowie für Schäden, die Sie oder eine mitversicherte Person absichtlich oder grob fahrlässig verursacht haben, besteht kein Schutz. Ebenso werden bestimmte Nebenkosten und Ansprüche nicht ersetzt, wenn dafür ein anderer Versicherer oder ein Sozialversicherungsträger aufkommt. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden an Fahrzeugen und Immobilien über die Forderungsausfalldeckung abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Immobilien sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, sofern sie nicht im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.
Gilt der Schutz auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden?
Nein. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Werden Verzugszinsen oder Vertragsstrafen erstattet?
Nein. Für Verzugszinsen, Vertragsstrafen und Kosten der Rechtsverfolgung wird keine Entschädigung geleistet.
Was gilt, wenn ein anderer Versicherer für den Schaden zuständig ist?
Für Ansprüche aus Schäden, zu deren Ersatz ein anderer Versicherer (zum Beispiel Ihr Schadenversicherer) oder ein Sozialversicherungsträger oder Sozialleistungsträger Leistungen zu erbringen hat, wird keine Entschädigung geleistet – auch nicht, soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsansprüche oder ähnliche von Dritten handelt.
Sind Schäden an Tieren mitversichert?
Ansprüche wegen Schäden an Tieren sind ausgeschlossen, sofern sie nicht im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.
Dokumentversion: 2021.11