Mit ARAG JuraTel erhalten Kundinnen und Kunden der Privathaftpflichtversicherung schnellen telefonischen Zugang zu einer anwaltlichen Erstberatung – ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung. Erfahren Sie, wann ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht und welche Kosten die ARAG SE übernimmt.
In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG JuraTel:
Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall des ARAG Haftpflicht-Schutz-Produktes. Es besteht für die telefonische Erstberatung keine Wartezeit.
Die ARAG SE stellt Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer der oben genannten Angelegenheiten zur Verfügung, auf die deutsches Recht anwendbar ist.
Die ARAG SE übernimmt je telefonischer Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021 (siehe Auszug). Eine Selbstbeteiligung ist für die telefonische Erstberatung nicht vereinbart.
Dokumentversion: 2021.11
Was bedeutet das konkret?
Über ARAG JuraTel können Sie sich bei einem rechtlichen Beratungsbedarf, der mit einem Versicherungsfall Ihres Haftpflicht-Schutz-Produktes zusammenhängt, telefonisch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Für dieses erste Gespräch müssen Sie nicht warten und tragen keine eigenen Kosten – die Vergütung des Anwalts übernimmt die ARAG SE.
Häufige Fragen
Wann besteht ein Anspruch auf ARAG JuraTel?
Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall des ARAG Haftpflicht-Schutz-Produktes.
Gibt es eine Wartezeit für die telefonische Erstberatung?
Nein. Für die telefonische Erstberatung besteht keine Wartezeit.
Wer führt die telefonische Erstberatung durch?
Die Beratung erfolgt durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer der genannten Angelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Die ARAG SE stellt Ihnen dafür eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zur Verfügung.
Fällt eine Selbstbeteiligung an?
Nein. Für die telefonische Erstberatung ist keine Selbstbeteiligung vereinbart. Die ARAG SE übernimmt je telefonischer Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021.